Ein lockerer Verbund von mehreren Werkstätten im Großraum Prag hilft uns die Wünsche und Vorstellungen unserer Kunden zufriedenzustellen. Jeder dieser Werkstätten hat viele erfolgreiche Projekte als Referenz vorzuzeigen. Einen Auszug der vergangenen und laufenden Projekte finden Sie hier auf unserer Website. Wir bemühen uns, für unsere Kunden das Beste zu einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis zu geben. Oldtimer und Youngtimer aller Hersteller sind unsere Leidenschaft. Durch die Nähe zu Österreich bietet sich Tschechien als Lösung für die Restauration Ihres Fahrzeugs an. Selbstverständlich sind auch Teilrestaurationen möglich. Egal ob Limousine, Cabrio, Roadster, Lastesel oder Zweirad – bei uns werden sie alle wieder in neuem Glanz erstrahlen und wieder viele Jahre Freude bereiten. Sie werden im gesamten Verlauf der Restauration mit Bildern und Infos über Mail oder Whatsapp/Telegram/Signal auf dem aktuellen Stand der Dinge gehalten. Fotodokumentation versteht sich von selbst und kostet nichts extra.
Die Muttersprache Deutsch in unserem Team garantiert eine reibungslose Kommunikation ohne Missverständnisse.
Eine Fahrzeug Restauration, egal ob Oldtimer und Youngtimer, ist eine Vertrauenssache. Wir versuchen bereits bei der Erstellung des ersten Kostenvoranschlags alle möglichen Kostenfaktoren zu berücksichtigen und aufzuzeigen. Da Kostenvoranschläge zu 90 % auf Grundlage von Fotos erfolgen, kann man jedoch nicht den Zustand oder etwaige Schäden an der Karosserie, Fahrwerk, Motor oder Getriebe genau bewerten. Daher arbeiten wir auf Grundlage unserer Erfahrungen mit ähnlichen Projekten und Variablen (von – bis).
Ein Klassiker der 60iger Jahre welcher nach 30 Jahren als Scheunenfund wieder das Tageslicht erblickt, wird man sicherlich nicht nach 3 Monaten voll restauriert wieder auf die Straße bringen. Und Totalrestaurationen innerhalb von 10 Tagen gibt es wirklich nur im Fernsehen.
Viele dieser unterschiedlichen Arbeiten können durch uns persönlich durchgeführt werden. Trotzdem greifen wir besonderen Herausforderungen auf Spezialisten ihres Faches in Tschechien und teilweise auch in anderen Ländern zurück. Sie werden während der gesamten Restaurierungsdauer über jeden Schritt informiert und in die Entscheidungen miteinbezogen. Böse Überraschungen sind daher ausgeschlossen. Sollten Sie zum Beispiel Ihren bevorzugten Sattler oder Lackierer haben – kein Problem, auch Teilrestaurationen durch uns sind selbstverständlich möglich.
Gerne kümmern wir Ihr altes Schätzchen auch bei Reparaturen, Unfallschäden oder sonstigen Instandsetzungsarbeiten an Mechanik, Elektrik sowie der Entfernung von Korrosionsschäden. Neue Lackierung nötig – bei uns sind Sie richtig!
Sie haben eine genaue Vorstellung oder vielleicht überhaupt keine Idee was zu Ihnen passt? Kein Problem, wir arbeiten in vielen europäischen Ländern mit lokalen Partnern zusammen, welche uns bei Ersatzteilbeschaffung aber bei der Suche nach Fahrzeugen helfen. Wir beraten Sie und vermitteln gerne! Eine kurze Nachricht genügt.
Einige schwarze Schafe der Branche, egal in welchem Teil Europas, rücken die Restauration von Autos in ein falsches Licht. Ein zufriedener Kunde ist unser höchstes Ziel und wir sind daher einer der wenigen Anbieter der Branche welcher offen Stundensätze kommuniziert. Ein „ich will einen besseren Preis, ich benötige keine Rechnung“ gibt es bei uns nicht. Es beginnt mit einem detaillierten Kostenvoranschlag und endet mit einer Rechnung von einem seit 1997 Steuern und Abgaben zahlenden Unternehmen. Die Kommunikation führt mit Ihnen eine Person mit Muttersprache Deutsch. Irrtümer und Missverständnisse sind daher ausgeschlossen. Sie können sich laufend ein genaues Bild von den Arbeiten an Ihrem Fahrzeug machen, wir halten Sie mit Bildern und Infos über WhatsApp oder Mail auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Kostenvoranschlag bei uns vor Ort
Kostenvoranschlag bei Ihnen vor Ort
+ eventuelle Übernachtungs- und/oder Mautkosten
Hol- und Bring Service
+ eventuelle Übernachtungs- und/oder Mautkosten
Stundensatz je nach Art der Tätigkeit
Im Falle das Ihr Fahrzeug auf ein Unternehmen angemeldet ist oder wird, können wir Ihnen eine, um den Anteil der Tschechischen MwSt. reduzierte, Rechnung erstellen. Die MwSt. Steuerschuld geht somit auf den Leistungsempfänger über.
Achtung, nur Firmensitz, keine Besuche!
Erreichbar Montag bis Samstag von 9.00 – 18.00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o. gültig für Kunden aus der Europäischen Union
Teil A: Allgemeine Regelungen (gilt für alle Kunden)
Teil B: Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag behält sich Y.O.R. das Eigentum an gelieferten oder eingebauten Teilen vor.
Darüber hinaus steht Y.O.R. das Recht zu, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange noch offene Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag bestehen (Werkunternehmerpfandrecht).
Dies gilt auch für Teilleistungen oder Abschlagsrechnungen im Rahmen eines laufenden Auftrags.
Teil C: Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)
Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o.
Podvínný mlýn 2134/17
190 00 Praha 9
Tschechien
info@youngtimer-oldtimer-restaurierung.de
+420 776 069 298
Falls der Verbraucher den fälligen Betrag aus den Abschlags- oder Zwischenrechnungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Mitteilung über die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Y.O.R. vollständig bezahlt, ist Y.O.R. ohne weiteres berechtigt, das Fahrzeug oder dessen Teile auf angemessene Weise zu verkaufen, und zwar auf der Grundlage des aktuellen, durch ein Sachverständigengutachten ermittelten Preises des Fahrzeugs oder seiner Teile. Wird das Fahrzeug verkauft, zahlt Y.O.R. dem Verbraucher den Verkaufserlös abzüglich Reparaturpreis, Lagergebühr, Vertragsstrafen und Verkaufskosten aus. Der Kunde hat das Recht auf den Verkaufserlös gegenüber Y.O.R. geltend zu machen. Mit dem ersten Tag des Übernahmeverzugs des Kunden geht die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs auf den Kunden über.
Diese Rechte bestehen sowohl nach tschechischem Recht als auch nach den einschlägigen Vorschriften des österreichischen und deutschen Werkvertragsrechts.
Teil D: Schlussbestimmungen (für alle Kunden)
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Y.O.R. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Holt der Kunde sein Fahrzeug nach Aufforderung zur Abholung und Fälligkeit der Rechnung nicht ab oder bleibt eine vollständige Bezahlung aus, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Für die Einlagerung wird eine Gebühr in Höhe von 100 Euro ohne 21 % MwSt. pro Monat oder einem entsprechenden Teilbetrag pro angefangene Woche berechnet. Y.O.R. wird den Kunden über die Einlagerung des Fahrzeugs unverzüglich schriftlich informieren. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Tag, an dem er von Y.O.R. zur Abholung des Fahrzeugs aufgefordert wurde, ab, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Rechnung des Kunden in angemessener Weise zu verkaufen. Y.O.R. ist verpflichtet, den Kunden, sofern dessen Anschrift bekannt ist, vorab über den beabsichtigten Verkauf zu informieren und ihm eine zusätzliche Frist zur Abholung einzuräumen, die jedoch gemäß der Vereinbarung zwischen Y.O.R. und dem Kunden zehn (10) Tage nicht überschreiten darf. Wird das nicht abgeholte Fahrzeug verkauft, zahlt Y.O.R. dem Kunden den Verkaufserlös abzüglich Reparaturpreis, Lagergebühr, Vertragsstrafen und Verkaufskosten aus. Der Kunde hat das Recht auf den Verkaufserlös gegenüber Y.O.R. geltend zu machen. Mit dem ersten Tag des Übernahmeverzugs des Kunden geht die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs auf den Kunden über.
Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Tag ab, an dem er von Y.O.R. zur Abholung aufgefordert wurde, ist Y.O.R. berechtigt, das Fahrzeug auf Rechnung des Kunden in geeigneter Weise zu verkaufen. Y.O.R. ist verpflichtet, den Kunden über den beabsichtigten Verkauf vorab zu informieren, sofern ihm die Adresse des Kunden bekannt ist, und ihm eine zusätzliche Frist zur Abholung des Fahrzeugs zu gewähren, die jedoch gemäß Vereinbarung zwischen Y.O.R. und dem Kunden nicht länger als zehn Tage sein muss.
Kommt es zum Verkauf des nicht abgeholten Fahrzeugs, zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Verkaufserlös nach Abzug der Reparaturkosten, der Lagergebühren, eventueller Vertragsstrafen und der Verkaufskosten aus. Das Recht auf Auszahlung des Verkaufserlöses muss der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
Ab dem ersten Tag des Verzugs des Auftraggebers mit der Abholung des Fahrzeugs geht die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlusts des Fahrzeugs auf den Auftraggeber über.
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