Youngtimer Oldtimer Restauration

Young- und Oldtimer aller Typen, Hersteller und Baujahre sind unsere Leidenschaft

Wer sind wir?

Ein lockerer Verbund von mehreren Werkstätten im Großraum Prag hilft uns die Wünsche und Vorstellungen unserer Kunden zufriedenzustellen. Jeder dieser Werkstätten hat viele erfolgreiche Projekte als Referenz vorzuzeigen. Einen Auszug der vergangenen und laufenden Projekte finden Sie hier auf unserer Website. Wir bemühen uns, für unsere Kunden das Beste zu einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis zu geben. Oldtimer und Youngtimer aller Hersteller sind unsere Leidenschaft. Durch die Nähe zu Österreich bietet sich Tschechien als Lösung für die Restauration Ihres Fahrzeugs an. Selbstverständlich sind auch Teilrestaurationen möglich. Egal ob Limousine, Cabrio, Roadster, Lastesel oder Zweirad – bei uns werden sie alle wieder in neuem Glanz erstrahlen und wieder viele Jahre Freude bereiten. Sie werden im gesamten Verlauf der Restauration mit Bildern und Infos über Mail oder Whatsapp/Telegram/Signal auf dem aktuellen Stand der Dinge gehalten. Fotodokumentation versteht sich von selbst und kostet nichts extra.

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Die Muttersprache Deutsch in unserem Team garantiert eine reibungslose Kommunikation ohne Missverständnisse.

Was machen wir?

Eine Fahrzeug Restauration, egal ob Oldtimer und Youngtimer, ist eine Vertrauenssache. Wir versuchen bereits bei der Erstellung des ersten Kostenvoranschlags alle möglichen Kostenfaktoren zu berücksichtigen und aufzuzeigen. Da Kostenvoranschläge zu 90 % auf Grundlage von Fotos erfolgen, kann man jedoch nicht den Zustand oder etwaige Schäden an der Karosserie, Fahrwerk, Motor oder Getriebe genau bewerten. Daher arbeiten wir auf Grundlage unserer Erfahrungen mit ähnlichen Projekten und Variablen (von – bis).

Ein Klassiker der 60iger Jahre welcher nach 30 Jahren als Scheunenfund wieder das Tageslicht erblickt, wird man sicherlich nicht nach 3 Monaten voll restauriert wieder auf die Straße bringen. Und Totalrestaurationen innerhalb von 10 Tagen gibt es wirklich nur im Fernsehen.

Viele dieser unterschiedlichen Arbeiten können durch uns persönlich durchgeführt werden. Trotzdem greifen wir besonderen Herausforderungen auf Spezialisten ihres Faches in Tschechien und teilweise auch in anderen Ländern zurück. Sie werden während der gesamten Restaurierungsdauer über jeden Schritt informiert und in die Entscheidungen miteinbezogen. Böse Überraschungen sind daher ausgeschlossen. Sollten Sie zum Beispiel Ihren bevorzugten Sattler oder Lackierer haben – kein Problem, auch Teilrestaurationen durch uns sind selbstverständlich möglich.

Unfallschaden, Reparaturen?

Gerne kümmern wir Ihr altes Schätzchen auch bei Reparaturen, Unfallschäden oder sonstigen Instandsetzungsarbeiten an Mechanik, Elektrik sowie der Entfernung von Korrosionsschäden. Neue Lackierung nötig – bei uns sind Sie richtig!

Den Traumwagen noch nicht gefunden?

Sie haben eine genaue Vorstellung oder vielleicht überhaupt keine Idee was zu Ihnen passt? Kein Problem, wir arbeiten in vielen europäischen Ländern mit lokalen Partnern zusammen, welche uns bei Ersatzteilbeschaffung aber bei der Suche nach Fahrzeugen helfen. Wir beraten Sie und vermitteln gerne! Eine kurze Nachricht genügt.

Verlauf einer Restauration

1
Besichtigung des Fahrzeuges
Bei uns vor Ort oder auf Grundlage von Fotos und Informationen kostenlos, ansonsten siehe „Was kostet es?“.
2
Erstellung eines Kostenvoranschlages
Wir erstellen kostenlos eine detaillierte Aufstellung der Arbeiten welche Sie im Laufe der Restauration erwarten. Unbekannte Kostenfaktoren werden aufgezeigt. Endgültige Kosten werden nach der Demontage festgelegt.
3
Dokumentation des Istzustandes
Demontage, Katalogisierung und Fotodokumentation des Fahrzeugs bis zur letzten Schraube.
4
Vorbereitung der Karosserie
Entlacken der Karosserie und aller lackierten Anbauteile
5
Instandsetzung Karosserie
Schweißarbeiten an der Karosserie um den Originalzustand wiederherzustellen. Bei Verfügbarkeit werden vorgefertigte Reparaturbleche verwendet oder selbst angefertigt.
6
Instandsetzung Mechanik
Motor, Getriebe, Antrieb, Fahrwerk, Elektrik und noch vieles mehr werden geprüft, bei Bedarf überholt oder instandgesetzt.
7
Lackierung Karosserie
Bei Bedarf wird gezinnt, Blechübergänge versiegelt, Karosserie und weitere Blechteile mit einer Epoxidgrundierung behandelt. Danach erfolgt die Lackierung welche aus mehreren hachdünnen Schichten besteht.
8
Vorbereitung Endmontage
Aufgearbeitete Komponenten werden wieder in die Karosserie eingebaut. Alte Schrauben werden neu verzinkt oder durch zeitgetreue, neue ersetzt. Einbringung Kabelbaum.
9
Endmontage, Probefahrt und Übergabe
Sitze, Türverkleidungen, Teppich und Himmel werden eingebaut. Reifen werden, wenn nötig erneuert, Licht, Spur und Sturz neu eingestellt. Endprüfung, Probefahrt und Übergabe an den Kunden

Was kostet es?

Einige schwarze Schafe der Branche, egal in welchem Teil Europas, rücken die Restauration von Autos in ein falsches Licht. Ein zufriedener Kunde ist unser höchstes Ziel und wir sind daher einer der wenigen Anbieter der Branche welcher offen Stundensätze kommuniziert. Ein „ich will einen besseren Preis, ich benötige keine Rechnung“ gibt es bei uns nicht. Es beginnt mit einem detaillierten Kostenvoranschlag und endet mit einer Rechnung von einem seit 1997 Steuern und Abgaben zahlenden Unternehmen. Die Kommunikation führt mit Ihnen eine Person mit Muttersprache Deutsch. Irrtümer und Missverständnisse sind daher ausgeschlossen. Sie können sich laufend ein genaues Bild von den Arbeiten an Ihrem Fahrzeug machen, wir halten Sie mit Bildern und Infos über WhatsApp oder Mail auf dem aktuellen Stand der Dinge.

Kostenvoranschlag bei uns vor Ort

kostenlos

Kostenvoranschlag bei Ihnen vor Ort

0,45 €/km inkl. 21 % MwSt.

+ eventuelle Übernachtungs- und/oder Mautkosten

Hol- und Bring Service

0,85 €/km inkl. 21 % Tschechischer MwSt.

+ eventuelle Übernachtungs- und/oder Mautkosten

Stundensatz je nach Art der Tätigkeit

38 ,00 € - 42,00 € inkl. 21 % Tschechischer MwSt.

Hinweis:

Im Falle das Ihr Fahrzeug auf ein Unternehmen angemeldet ist oder wird, können wir Ihnen eine, um den Anteil der Tschechischen MwSt. reduzierte, Rechnung erstellen. Die MwSt. Steuerschuld geht somit auf den Leistungsempfänger über.

Lesen Sie unseren kleinen Ratgeber, nicht nur für Anfänger!

Wir kennen die Lösung und beraten Sie gerne!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o.  – gültig für Kunden aus Österreich.

Teil A: Allgemeine Regelungen (gilt für alle Kunden)

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o. (im Folgenden „Y.O.R.“) gegenüber Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in Österreich. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Y.O.R.
  2. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für alle Leistungen sind die jeweiligen Partnerwerkstätten von Y.O.R. in der Tschechischen Republik.

Teil B: Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für Verträge mit Unternehmern gilt ausschließlich tschechisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Prag, Tschechien.
  2. Lieferzeiten, Abschlagszahlungen und Reparaturtermine
    – Angegebene Lieferzeiten und Reparaturtermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
    – Bei langfristigen Arbeiten werden monatliche Abschlagszahlungen fällig.
    – Y.O.R. ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen, solange Abschlagszahlungen ausstehen.
    – Verzögerungen durch Subunternehmer fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Y.O.R., sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
  3. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug oder Teil an ihn übergeben wird oder – bei nicht rechtzeitiger Abholung – ab dem 3. Tag nach Benachrichtigung über die Fertigstellung.
  4. Gewährleistung
    – Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate auf Arbeitsleistungen und Neuteile.
    – Bei überholten Teilen beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
    – Für gebrauchte oder vom Kunden beigestellte Teile übernimmt Y.O.R. keine Gewährleistung.
    – Y.O.R. entscheidet nach eigenem Ermessen, ob Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt.
  5. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
    Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag behält sich Y.O.R. das Eigentum an gelieferten oder eingebauten Teilen vor. Y.O.R. ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange offene Forderungen aus demselben Auftrag bestehen (Werkunternehmerpfandrecht). Dies gilt auch bei Teilleistungen oder Zwischenabrechnungen.
  6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

Teil C: Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für Verträge mit Verbrauchern gilt tschechisches Recht, soweit es nicht zwingenden österreichischen Verbraucherschutzvorschriften (z. B. nach dem KSchG) widerspricht. Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich haben zusätzlich das Recht, Klage an ihrem Wohnsitzgericht einzubringen. Y.O.R. kann Verbraucher ausschließlich an deren Wohnsitzgericht klagen.
  2. Lieferzeiten, Abschlagszahlungen und Reparaturtermine
    – Angegebene Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt.
    – Bei langfristigen Arbeiten werden angemessene Abschlagszahlungen in Form monatlicher Zwischenabrechnungen fällig.
    – Y.O.R. ist berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, solange Abschlagszahlungen ausstehen.
  3. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht erst mit tatsächlicher Übergabe an den Verbraucher über. Holt der Kunde sein Fahrzeug trotz Benachrichtigung nicht innerhalb von 10 Tagen ab, ist Y.O.R. berechtigt, Standgebühren zu verrechnen.
  4. Gewährleistung
    – Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
    – Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
    – Für gebrauchte Teile kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.
    – Für vom Kunden angelieferte Teile übernimmt Y.O.R. keine Gewährleistung.
    – Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Übergabe zu melden.
  5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
    Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen (z. B. per E-Mail oder Telefon) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

    Widerruf ist zu richten an:
    Youngtimer Oldtimer Restauration s.r.o.
    Podvínný mlýn 2134/17
    190 00 Praha 9, Tschechien
    E-Mail: info@youngtimer-oldtimer-restaurierung.de
    Telefon: +420 776 069 298

    6. Haftung
    – Y.O.R. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    – Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Y.O.R. nur für typische, vorhersehbare Schäden.
    – Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    – Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bei Nichtbezahlung
    Y.O.R. ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange die vereinbarte Vergütung – auch aus Abschlags- oder Zwischenrechnungen – nicht vollständig bezahlt wurde. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits fertiggestellt ist oder sich die Arbeiten noch im laufenden Prozess befinden.
    Y.O.R. kann die Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung verweigern, sofern die offenen Forderungen unmittelbar mit dem betreffenden Fahrzeug im Zusammenhang stehen. Dieses Recht besteht sowohl nach tschechischem Recht als auch nach den einschlägigen Vorschriften des österreichischen und deutschen Werkvertragsrechts.

 

Teil D: Schlussbestimmungen (gilt für alle Kunden)

  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  2. Bildrechte
    Y.O.R. ist berechtigt, Fotos von Fahrzeugen, Bauteilen oder Dokumentationen für Werbezwecke (z. B. Website) zu verwenden, sofern sich das Fahrzeug im Rahmen eines Auftrags in der Werkstatt befand.
  3. Zahlungsverzug und Verzugszinsen
    Bei Zahlungsverzug ist Y.O.R. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten bei Unternehmern zu verlangen.
  4. Einlagerung bei Nichtabholung oder Nichtbezahlung
    Es wird eine Einlagerungsgebühr von 100 Euro pro Monat (zzgl. 21 % MwSt.) oder ein anteiliger Betrag pro angefangene Woche verrechnet.